Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Durch das Wertpapiererwerbs- und UEbernahmegesetz (WpUEG) wurde zum 01.01.2002 erstmals in Deutschland eine verbindliche Regelung fur oeffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren eingefuhrt. Im Rahmen dieser Regelung nimmt die 30-prozentige Kontrollschwelle des 29 Abs. 2 WpUEG eine wichtige Stellung ein. In die Berechnung dieser Kontrollschwelle gehen neben Stimmrechten aus Aktien, die dem Bieter selbst gehoeren, in besonderen Fallen auch Stimmrechte aus Aktien ein, die von einem Dritten gehalten werden. Voraussetzung fur die Zurechnung dieser Stimmrechte ist, dass der Bieter die Moeglichkeit hat, auf die Stimmrechtausubung des Dritten Einfluss zu nehmen. 30 WpUEG beinhaltet sieben unterschiedliche Zurechnungstatbestande. Ziel dieser Arbeit ist es, die rechtlichen Voraussetzungen, Anwendungsprobleme und Auswirkungen der einzelnen Zurechnungstatbestande zu untersuchen.