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Beskrivelse
Im Gegensatz zur Koerperschaft, die das von ihr erwirtschaftete Einkommen selbst versteuert (Trennungsprinzip), werden die von einer Personengesellschaft im Bereich der Einkommensteuer erzielten Einkunfte nicht ihr, sondern unmittelbar den Gesellschaftern zugewiesen. Fur die gemeinschaftliche Einkunfteerzielung finden sich jedoch nur bei den Gewinneinkunften einkommensteuerliche Vorschriften. Es bedarf daher der Klarung, ob bei der unternehmerischen und der vermoegensverwaltenden Personengesellschaft die Bestimmung des Zurechnungsadressaten nach den gleichen Regeln vollzogen werden kann oder ob die aus dem Einkunftedualismus resultierende unterschiedliche einkommensteuerliche Relevanz wirtschaftlicher Markttatigkeit Auswirkungen auf die Kriterien der Einkunftezurechnung bei der Personengesellschaft mit UEberschusseinkunften besitzt.