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Beskrivelse
184j StGB zahlt zu den meist gescholtenen Tatbestanden des StGB. Die Kritik bezieht sich insbesondere auf die fehlende Vereinbarkeit mit dem Schuldprinzip. Unter Ruckgriff auf sozialpsychologische Erkenntnisse gelingt es dem Autor, die Kritik zu entscharfen. 184j StGB erweist sich vor dem Hintergrund der Gefahren von Gruppendynamiken als verhaltnismassig. Auf Grundlage dieser Feststellung setzt sich der Autor mit der Frage auseinander, inwiefern es einer allgemeinen Zurechnungsnorm fur jedwede Straftaten aus Gruppen bedarf. Schliesslich kommt er zu dem Ergebnis, dass Regelungsbedarf allein fur aus Gruppen heraus begangene Sexualstraftaten besteht. Abschliessend prasentiert der Autor eine Alternativformulierung fur 184j StGB. 184j StGB zahlt zu den meist gescholtenen Tatbestanden des StGB. Die Kritik bezieht sich insbesondere auf die fehlende Vereinbarkeit mit dem Schuldprinzip. Unter Ruckgriff auf sozialpsychologische Erkenntnisse gelingt es dem Autor, die Kritik zu entscharfen. 184j StGB erweist sich vor dem Hintergrund der Gefahren von Gruppendynamiken als verhaltnismassig. Auf Grundlage dieser Feststellung setzt sich der Autor mit der Frage auseinander, inwiefern es einer allgemeinen Zurechnungsnorm fur jedwede Straftaten aus Gruppen bedarf. Schliesslich kommt er zu dem Ergebnis, dass Regelungsbedarf allein fur aus Gruppen heraus begangene Sexualstraftaten besteht. Abschliessend prasentiert der Autor eine Alternativformulierung fur 184j StGB. 184j StGB zahlt zu den meist gescholtenen Tatbestanden des StGB. Die Kritik bezieht sich insbesondere auf die fehlende Vereinbarkeit mit dem Schuldprinzip. Unter Ruckgriff auf sozialpsychologische Erkenntnisse gelingt es dem Autor, die Kritik zu entscharfen. 184j StGB erweist sich vor dem Hintergrund der Gefahren von Gruppendynamiken als verhaltnismassig. Auf Grundlage dieser Feststellung setzt sich der Autor mit der Frage auseinander, inwiefern es einer allgemeinen Zurechnungsnorm fur jedwede Straftaten aus Gruppen bedarf. Schliesslich kommt er zu dem Ergebnis, dass Regelungsbedarf allein fur aus Gruppen heraus begangene Sexualstraftaten besteht. Abschliessend prasentiert der Autor eine Alternativformulierung fur 184j StGB.