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Beskrivelse
Ist nach derzeitigem Recht ein Honorar gegenuber dem Makler moeglich? Um diese Frage zu beantworten, stehen die gewerberechtliche Erlaubnis des 34d GewO sowie das Rechtsdienstleistungsgesetz im Mittelpunkt dieser Arbeit. Anhand der Normen wird nachgewiesen, dass eine erfolgsunabhangige Vergutung in Form eines Honorars bereits moeglich ist. Dies ist der Fall, weil zum einen die gewerberechtliche Norm kein Verbot einer solchen Vergutung ausspricht, und weil zum anderen die Tatigkeit des Versicherungsmaklers zum uberwiegenden Teil keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Gesetzes darstellt. Aus diesem Grund stellt auch das Rechtsdienstleistungsgesetz keine Hurde fur eine erfolgsunabhangige Vergutung dar. Dieses Ergebnis wird sowohl durch Verfassungsrecht als auch europaisches Recht unterstutzt.