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Beskrivelse
Das Urheberstrafrecht steht in einer inhaltlichen Abhangigkeit zu den zivilrechtlichen Vorgaben des Urheberrechtsgesetzes. Dies wird durch den Begriff der Akzessorietat ausgedruckt. Da die Akzessorietat im Urheberstrafrecht vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgrundsatzes zu sehen ist, besteht eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, diese konsequent und streng anzuwenden. Gleichzeitig bedarf es aber aufgrund gleichfalls verfassungsrechtlich begrundeter Erwagungen auch einer gewissen Autonomie des Strafrechts. Die Konstellation der lediglich im Zivilrecht, nicht aber im Strafrecht zulassigen nachtraglichen Genehmigung bildet hierfur nur ein Beispiel. Die vorliegende Arbeit lost diese und weitere vermeintliche Widerspruche dadurch auf, dass der Autor die Akzessorietat dogmatisch herleitet und ihre Grenzen einer Systematisierung unterzieht. Dabei arbeitet er allgemeingultige Merkmale der Akzessorietat heraus, mit denen sich die einzelnen Grenzen einordnen lassen.