Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Die Ausweitung des strafrechtlichen Urkundenbegriffs und die Privatisierung zahlreicher staatlicher Aufgabenfelder drohen den Straftatbestand der Falschung amtlicher Wertzeichen obsolet zu machen. Unter Berucksichtigung ihrer Historie untersucht die Arbeit daher den aktuellen Anwendungsbereich der 148ff. StGB, insbesondere die konkreten Tatobjekte und Tatalternativen sowie die praktische Relevanz von Wertzeichenfalschungen in der deutschen Strafrechtspflege. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die selbstandige Normierung der Wertzeichenfalschung immer noch ihre Berechtigung besitzt. Insbesondere kann die Vorschrift zur Urkundenfalschung in 267 StGB trotz der eindeutig festgestellten Urkundeneigenschaft amtlicher Wertzeichen keinen angemessen Auffangtatbestand bilden.