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Beskrivelse
Durch das Vierte Finanzmarktfoerderungsgesetz, welches am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber erstmals die so genannte "Betriebspflicht" des Boersentragers ausdrucklich geregelt. Die Arbeit befasst sich mit Inhalt, Umfang und Grenzen dieser Betriebspflicht und zeigt die Moeglichkeiten zur Bestimmung der nach 1 Abs. 2 BoersG "zur Durchfuhrung und angemessenen Fortentwicklung des Boersenbetriebs erforderlichen Mittel" auf. Daneben wird auch die Frage der Zulassigkeit und Beschrankbarkeit einer erwerbswirtschaftlichen Betatigung des Boersentragers an den Beispielen des Betriebs eines Boerseninformationssystems und dem Veraussern oder zur Verfugung stellen eines Handelssystems dargestellt.