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Beskrivelse
Bei der culpa in contrahendo unterscheidet man zwischen den korper- und sachbezogenen und den vermogensbezogenen Pflichten. Im Gegensatz zum ersteren ist der letztere Sorgfaltspflichtenkreis seit jeher als ein -legitimer- Anwendungsbereich der vertraglich verstandenen c.i.c. bezeichnet worden. Angesichts des zunehmenden Anwendungsbereichs der vermogensbezogenen c.i.c. fragt man sich aber heute, ob diese c.i.c. wirklich als -vertraglich- bzw. -vertragsahnlich- angesehen werden kann, ob dabei ein Vertrauen im Sinne der Vertrauenshaftung uberhaupt als plausibler Haftungsgrund dienen kann und ob nicht die Berufung auf die c.i.c. in der Tat auf den Schwachen des deutschen Deliktsrechts, u.a. auf der Unersetzbarkeit primarer Vermogensschaden, beruht. Von diesen Fragen ausgehend, befasst sich die vorliegende Arbeit mit den deliktischen primaren Vermogensschaden, der vorvertraglichen Haftung und dem Verhaltnis dieser beiden im deutschen, englischen und franzosischen Recht."