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Beskrivelse
Der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland differenziert innerhalb des Kindschaftsrechts des BGB systematisch zwischen den ehelichen und nichtehelichen Familien. Die systematische Trennung der Familie in die eheliche und nichteheliche gerat zunehmend in die nationale und internationale Diskussion. In der Bundesrepublik Deutschland, der DDR, Osterreich und der Schweiz sind Tendenzen zur Differenzierung der Familie nach deren Vollstandigkeit bzw. Unvollstandigkeit erkennbar. Die Arbeit erforscht, ob diese Tendenz zu Recht verfolgt wird."