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Beskrivelse
Die Volksgesetzgebung gehoert zu den sachsischen Verfassungstraditionen, die weit in die Geschichte zuruckreichen und nicht von ungefahr nach der Wiedervereinigung wieder aufgenommen worden sind. Ziel der Arbeit ist es, herauszufinden, welche Rolle Sachsen im Hinblick auf die Genese des Volksinitiativrechts im Verhaltnis zu anderen deutschen Landern zukommt, insbesondere, ob und inwieweit es sich hierbei um eine Eigenart des verfassungsrechtlichen und verfassungsgeschichtlichen Ablaufs handelt oder aber Sachsen sich in den Mainstream der allgemeinen Entwicklung einfugt. Methodologisch sind hierzu zum einen die verfassungsgeschichtlichen Voraussetzungen zu klaren, die zur positivrechtlichen Verankerung der Volksinitiative gefuhrt haben, zum anderen wird diese wiederum auf ihre verfassungsrechtliche Dimension hin befragt.