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Beskrivelse
Die voelkerrechtliche Einordnung der Europaischen Union ist bisher primarrechtlich nicht explizit festgelegt und daher in der Lehre viel diskutiert. Diese Arbeit stellt zunachst den leading case des Internationalen Gerichtshofes zur Voelkerrechtspersoenlichkeit, Reparation for Injuries, ausfuhrlich dar. In einem zweiten Schritt werden jene Bestimmungen in den Vertragen von Maastricht, Amsterdam und Nizza eroertert, die fur und gegen die Voelkerrechtspersoenlichkeit sprechen. Schliesslich werden die Kriterien des IGH, die ein Massstab dafur sind, wer im voelkerrechtlichen Sinne Trager von Rechten und Pflichten und damit Voelkerrechtssubjekt ist, auf die Union angewendet. Anhand dieser materiellen Kriterien wird versucht nachzuweisen, dass die Voelkerrechtspersoenlichkeit der Union de facto existiert.