Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Anders als in den westlichen Besatzungszonen und der Bundesrepublik, wo der in der Weimarer Republik begonnene Weg hin zu einer nahezu luckenlosen gerichtlichen Verwaltungskontrolle vollendet wurde, hatte die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der SBZ und fruhen DDR kaum eine Chance. Der alliierten Gesetzgebung zufolge mussten in ganz Deutschland Verwaltungsgerichte wieder errichtet werden, sodass nach Thuringen, das hierin bereits 1945/46 vorangegangen war, zwar auch in Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt neue gesetzliche Grundlagen geschaffen wurden. In diesen schlug sich allerdings der Unwille der SED nieder, die 'eigene' Verwaltung durch unabhangige Gerichte kontrollieren zu lassen. Trotz Unvereinbarkeit mit den immer wirksamer werdenden Staatsstrukturprinzipien wie Gewalteneinheit und Zentralismus konnten die Verwaltungsgerichte dennoch fur wenige Jahre einen gewissen Rechtsschutz gewahren, bis sie 1952 mit dem proklamierten Aufbau des Sozialismus entfielen.