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Beskrivelse
Fur die Begrundung von Schuldverhaltnissen gilt auch im franzosischen Privatrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das heisst der Einzelne entscheidet frei, ob und mit wem er einen Vertrag schliesst. Aber selbst in Frankreich, dem Hort der Willensfreiheit, existieren rechtliche Abschlusszwange (contrats imposes, contrats forces) in vielfaltigen Variationen. Der Verfasser beleuchtet grosse und kleine Nischen im Gefuge des Vertragsrechts, in denen die Weigerung, einen Vertrag zu schliessen oder fortzusetzen, unter bestimmten Voraussetzungen gesetzliche Sanktionen auslost."