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Beskrivelse
Seit dem Baustoff-Urteil des Bundesgerichtshofes im Jahre 1989 ist es umstritten, unter welchen Voraussetzungen der Geschaftsfuhrer einer GmbH fur die Verletzung von Organisationspflichten dem mittelbar geschadigten aussenstehenden Dritten personlich deliktisch haftet. In der Schrift wird zunachst die fur die Losung der Problematik erforderliche Erkenntnis herausgearbeitet, dass sich die Lehre von den Verkehrspflichten in ihrer heutigen modernen Ausgestaltung des Gleichlaufs von Herrschaft uber eine Gefahr und Haftung sowie das gesellschaftsrechtliche Haftungssystem in scheinbar unuberbruckbaren Gegensatzen gegenuberstehen. Auf dieser Basis wird eine Losung entwickelt, die sowohl den Belangen der geschadigten Glaubiger als auch den schutzwurdigen Interessen der Geschaftsfuhrer Rechnung tragt und so die Friktionen zwischen Haftungsrecht und Gesellschaftsrecht auflost."