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Beskrivelse
Die dreijahrige Verjahrungsfrist fur die vertragliche Haftung des Rechtsanwaltes und des Steuerberaters wird von den Gerichten als zu kurz empfunden. Aus diesem Grunde hat sich eine ergebnisorientierte Fallrechtssprechung herausgebildet, auf die im einzelnen eingegangen wird. Auf dogmatische Widerspruche wird hingewiesen und herausgestellt, dass diese vom Ergebnis zu billigende Rechtssprechung contra legem ist. Die in den Entscheidungen herausgearbeitete Hinweis- und Belehrungspflicht kann auch mit 666 BGB begrundet werden. Um der Rechtssicherheit willen ist das Einschreiten des Gesetzgebers notwendig, der insbesondere klare Kriterien fur den Beginn der Verjahrungsfrist - gerade bei der Steuerberaterhaftung - festlegen muss. An die Kenntnis des Mandanten anzuknupfen scheint geeignet und rechtspolitisch begrussenswert."