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Beskrivelse
Finanzintermediare haben bei der Anlageberatung eine Vielzahl spezialgesetzlicher Offenlegungspflichten bezuglich der Art und des Umfangs der Vergutung, die sie fur ihre Tatigkeit im Zusammenhang mit Anlageentscheidungen des Kunden erhalten, einzuhalten. Daneben hat der BGH aus dem Vertragsrecht eigenstandige Offenlegungspflichten entwickelt. Aus der Gesamtheit der gesetzlich normierten Pflichten leitet der BGH mit Wirkung vom 01.08.2014 ein Transparenzgebot hinsichtlich der Zuwendungen Dritter ab, das mittelbar auch auf den Inhalt des Beratungsvertrags einwirken soll. Die gesetzlichen und durch die Rechtsprechung entwickelten vergutungsbezogenen Pflichten der Anlageberater werden in der vorliegenden Arbeit umfassend aufgearbeitet und deren Grundlagen und Wertentscheidungen dargestellt. Daruber hinaus werden die Rechtsfolgen bei Verletzung dieser Pflichten und der dadurch erzielte Anlegerschutz untersucht, der vorzugsweise durch das Zivilrecht herzustellen ist.