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Beskrivelse
Mit der Richtlinie 2014/23/EU (RL) des Europaischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 uber die Konzessionsvergabe wurde das Vergaberecht modernisiert. Die deutsche Umsetzung erfolgte im Vergaberechtsmodernisierungsgesetz vom 17. Februar 2016. Entgegen des ersten Richtlinienentwurfs der EU-Kommission wurden Wasserkonzessionen gemass Art. 12 Abs. 1 von der Anwendung ausgenommen. Unter Einbeziehung des Primarrechts, der vergabefreien Konstellationen, des Rechtsschutzes sowie der Verfahrens- und Vertragsgestaltung wird hergeleitet, dass sich die Rechtssicherheit und das Rechtsschutzniveau durch die teilweise Anwendung der RL auf die Vergabe von Wasserkonzessionen erhoht und sich als Folge der Rechtsrahmen flexibilisiert. Die Arbeit schliesst eine Lucke zur Beurteilung der Rechtssicherheit unter juristischer Entkraftung der im Gesetzgebungsverfahren aufgeworfenen Stellungnahmen fur Wasserkonzessionsvergaben.