Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Stets gab es in der deutschen Rechtsordnung -Landeskinderklauseln-, d.h. Differenzierungen nach einer bestimmten (z.B. durch Geburt oder Wohnsitz im Land charakterisierten) Nahebeziehung zu einem Land. Dem scheint Art. 33 Abs. 1 GG, wonach jeder Deutsche in jedem Land die gleichen staatsburgerlichen Rechte und Pflichten hat, ausnahmslos entgegen zu stehen. Ausgehend von den weit in die deutsche Verfassungsgeschichte zuruckreichenden, seit der Paulskirchenverfassung von 1849 in allen deutschen Verfassungen enthaltenen Vorgangernormen des Art. 33 Abs. 1 GG uber das sogenannte gemeinsame Indigenat, untersucht die Autorin Aussagegehalt und Bedeutung der heute weitgehend unbeachteten Verfassungsnorm des Art. 33 Abs. 1 GG und veranschaulicht ihre dogmatischen Ergebnisse abschliessend an praktischen Anwendungsbeispielen."