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Beskrivelse
Die Arbeit zur Landesverfassung von Mecklenburg-Schwerin analysiert das Verfassungsdokument von 1920 unter anderem mitsamt den Ubergangen sowie der Zerstorung im Zuge der Gleichschaltung. Hervorzuheben sind insbesondere drei Aspekte. Zum einen zahlt die Landesverfassung zu den wenigen Urkunden, die in der Zwischenkriegszeit nicht einmal in einem Kommentar gewurdigt worden sind. Zum zweiten stand das Land Mecklenburg-Schwerin im Jahre 1918 buchstablich vor dem Sprung aus dem Spatmittelalter in die moderne Staatlichkeit. Zum dritten schliesslich weist die Landesverfassung von Mecklenburg-Schwerin einige Besonderheiten auf, an erster Stelle den Vorspruch zu den Grundrechten, der in vieler Hinsicht Art. 1 Abs. 3 GG sowie Art. 79 Abs. 3 GG vorgreift.