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Beskrivelse
Bedarf es im VwVfG neben der seit Jahrzehnten kodifizierten Zusicherung in 38 VwVfG einer verbindlichen Auskunft zur rechtlichen Vorabklarung von zukunftigen Sachverhalten? Dieser Fragestellung widmet sich die vorliegende Dissertation. Wesentliche Erkenntnisse werden zunachst durch eine vergleichende Darstellung und Analyse der verbindlichen Auskunft im Steuerrecht nach 89 Abs. 2 AO sowie des Bauvorbescheids nach 73 Abs. 1 S. 1 NBauO erlangt. Der Vergleich macht deutlich, dass gerade der Vorbescheid ein uberaus wirkungsvolles Instrument zur verbindlichen Vorabklarung zukunftiger Sachverhalte ist. Er hat sich gerade im Baurecht bewahrt. Ausgehend von dieser Erkenntnis wird weiter danach gefragt, inwieweit die Erteilung verbindlicher Auskunfte im allgemeinen Verwaltungsrecht in Gestalt eines Vorbescheids bereits de lege lata moglich ist bzw. ob sogar ein Anspruch auf die Erteilung einer Positiv- oder Negativauskunft besteht. Die Untersuchung mundet schliesslich in die Prasentation eines Gesetzgebungsvorschlags fur eine verbindliche Auskunft in einem neuen 25a VwVfG.