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Beskrivelse
Die Sozialversicherung lebt auch von einer Mitwirkung der Arbeitgeber. Diese Mitwirkung hat bis heute nichts an ihrer Bedeutung verloren. In einigen westeuropaischen Landern werden vielmehr die Arbeitgeber starker als fruher in die Pflicht genommen, etwa bei Arbeitsunfallen und der Entgeltfortzahlung. In der UdSSR besaaen die "Arbeitgeber" von vornherein eine andere Stellung: Sie waren Teile des Staates und konnten daher jederzeit mit der Erfullung sozialrechtlicher Aufgaben befasst werden. Ziel des Tagungsbandes ist es, zu untersuchen, wie sich die Rolle des Arbeitgebers im System der sozialen Sicherheit Russlands im Vergleich zur Situation in der UdSSR verandert hat. Welche rechtliche Verantwortung wird den Arbeitgebern heute zugeschrieben? Hangen sozialversicherungsrechtliche Anspruche davon ab, dass der Arbeitgeber seine Pflichten nach dem Sozialversicherungsrecht und Arbeitsschutzrecht ordnungsgemaa erfullt? Die Beantwortung dieser Fragen tragt ganz grundlegend zum Verstandnis des russischen Sozialversicherungsrechts bei. Die Analyse der wesentlichen Aspekte des Themas aus russischer Sicht wird dann zusammenfassend aus deutscher Sicht eingeordnet und erganzt.