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Beskrivelse
Einige Versicherungsunternehmen der oeffentlichen Hand sind in der Rechtsform Anstalt des oeffentlichen Rechts errichtet. Mangels eines einheitlichen Organisationsrechts fur diese Rechtsform werden die Aufgaben ihrer Organe bei jeder Anstalt gesondert festgelegt. Hierbei gibt es fur die Vorstande und Verwaltungsrate weder in den Errichtungsgesetzen noch in den Satzungen Regelungen uber deren Verantwortlichkeit. In vergleichbaren Fallen wird unter Verweis auf den Vorbehalt des Gesetzes vertreten, dass sich eine Verantwortlichkeit nur aus dem Anstellungsvertrag ergeben koenne mit der Folge, dass sie zum Gegenstand von Vertragsverhandlungen werden koennte. Diese Situation aufgreifend werden in dieser Arbeit die Grundlagen der Verantwortlichkeit der Organe und deren wesentliche Pflichten untersucht.