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Beskrivelse
Das deutsche Recht stellt fur die Anerkennung vermoegensrechtlicher Urteile das Gegenseitigkeitserfordernis auf ( 328 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Eleonora Gerasimchuk befasst sich mit den Anerkennungsvoraussetzungen nach den in Russland und Deutschland geltenden Regelungen und untersucht neuere Entwicklungen im russischen Prozessrecht und in der Anerkennungspraxis. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Gegenseitigkeit im Verhaltnis zu Russland noch nicht als verburgt gelten kann, sich jedoch andeutet und dass sie bei fortdauernder, wenngleich gesetzeswidriger, neuerer anerkennungsfreundlicher Gerichtspraxis in Russland in Zukunft als verburgt gelten koennte. Es folgen UEberlegungen de lege ferenda, wie die Freizugigkeit vermoegensrechtlicher Urteile zwischen Deutschland und Russland gewahrleistet werden koennte. Neben einer Loesung im Wege der autonomen Rechtsangleichung schlagt Eleonora Gerasimchuk zwei staatsvertragliche Loesungen vor. Sie analysiert den moeglichen Beitritt Russlands zum Lugano-UEbereinkommen vom 16. September 1988 uber die gerichtliche Zustandigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Diese Loesung ist nach Auffassung der Autorin am erfolgversprechendsten. Fur einen Teil der Urteile aus dem deutsch-russischen Rechtsverkehr, so fur die aufgrund ausschliesslicher Gerichtsstandsvereinbarungen ergangenen Urteile, koennte die Freizugigkeit durch den Beitritt von Russland und Deutschland zum Haager Gerichtsstandsvereinbarungsubereinkommen vom 30. Juni 2005 gesichert werden.