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Beskrivelse
Dem Phanomen der Unternehmensgruppe begegnen die Rechte der europaischen Staaten in recht unterschiedlicher Weise. Dies gilt in besonderem Masse fur England und Deutschland. Wahrend das deutsche Recht einen systematisierten gruppenspezifischen Ansatz aufweist, die Legitimierung der nachteiligen Gruppenleitung ermoglicht und stark durch das Steuerrecht beeinflusst wird, steht das englische Recht der Unternehmensgruppe neutral gegenuber und versucht, die gruppenspezifischen Konflikte mit allgemeinen Rechtsinstituten zu losen. Im Rahmen einer Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Konzernrechts erweist sich dabei der englische Ansatz als durchaus uberlegen. Aufgrund dieser Erkenntnisse und im Hinblick auf die in jungster Zeit wieder einsetzende Diskussion um ein gemeinsames europaisches Konzernrecht werden schliesslich Grundlinien fur ein zukunftiges Recht der Unternehmensgruppe entwickelt."