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Beskrivelse
Die Vorschrift zur originaren UEbernahme von Aktien fur Rechnung der Gesellschaft fuhrt im aktuellen Aktienrecht ein Schattendasein. Ursprunglich eingefugt zur Unterbindung so genannter Vorratsaktien, wird sie heute durch Literatur und Rechtsprechung uberwiegend ignoriert. Moeglicherweise trate die praktische Bedeutung der Regelung bei konsequenter Anwendung der Norm deutlicher hervor. Diese Arbeit geht daher im Besonderen der Frage nach der Reichweite des Tatbestands der Vorschrift des 56 Abs. 3 AktG nach. Daraus ergibt sich die Frage nach den Rechtsfolgen der Regelung, die besonders ausgestaltet sind und daher eine eingehende Untersuchung lohnen.