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Beskrivelse
Die Vollstreckungsgegenklage dient dem vorbeugenden Schuldnerschutz. Wahrend im deutschen Zivilprozessrecht die Vorschrift uber die Vollstreckungsgegenklage ( 767 ZPO) auf die CPO 1877 zuruckgeht, fehlt eine entsprechende Klage im chinesischen Zivilprozessrecht. Uberhaupt kann der Schuldner erst seit 2015 seine materiell-rechtlichen Einwendungen im Wege der Erinnerung und der sofortigen Beschwerde vor Vollstreckungsorganen geltend machen. Diese Rechtsschutzform gewahrleistet die Richtigkeit der Entscheidung jedoch nicht. Weiter sind materiell-rechtliche Einwendungen gegen nicht rechtskraftige vollstreckbare Urkunden prakludiert. Der Autor schlagt daher vor, die deutsche Vollstreckungsgegenklage ins chinesische Zivilprozessrecht zu ubertragen.