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Beskrivelse
30 OWiG ermoeglicht die Festsetzung einer sogenannten Verbandsgeldbusse. Der Autor untersucht, nach welchen Grundsatzen die hiernach zu verhangenden Bussen im Einzelnen zu bemessen sind. Insbesondere geht er der Frage nach, welche Besonderheiten sich bei dem Zusammentreffen mehrerer Sanktionen ergeben. Dieser Problemkreis hat sich wesentlich verscharft, nachdem der Grosse Senat in Strafsachen die Zusammenfassung mehrerer selbstandiger Taten unter dem Aspekt der fortgesetzten Handlung 1994 aufgegeben hat. Hierdurch trat die Scharfe der in 20 OWiG angeordneten schlichten Haufung mehrerer Geldbussen erstmals unverhullt in den Blick.