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Beskrivelse
Die Vorsatzanfechtung ( 133 Abs. 1 InsO) hat sich zu einem Auffanginstrument entwickelt, das regelmassig nicht mehr voraussetzt als die Kenntnis von den wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Schuldners. Damit uberlagert sie den Anwendungsbereich der Deckungsanfechtung ( 130ff. InsO), welche gerade der Vorverlagerung der Verfahrenseroffnung auf den Insolvenzfall dienen soll. Dass eine Unlauterkeit der Vermogensverschiebung nicht langer Voraussetzung ist, bricht zudem mit der Entstehungsgeschichte der "Deliktspauliana" und fuhrt zu einer ganzen Reihe von systematischen Problemen (z.B.: Unterlaufung des Bargeschaftsprivilegs, Notwendigkeit von "bargeschaftsahnlicher Lage" und "anfechtungsrechtlich unbedenklichem Willen"). Die aktuellen Reformvorschlage werden diese Probleme nicht beseitigen. Geboten ist eine Zuruckfuhrung des Anwendungsbereiches der Vorsatzanfechtung auf fraudulose Rechtshandlungen bei gleichzeitiger Ausdehnung des Anfechtungszeitraums der Deckungsanfechtung.