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Beskrivelse
Die EuGVO geht bei der zivilprozessualen Drittbeteiligung von einem dualen System aus. Als Grundmodell sieht sie eine internationale Zustandigkeit fur Gewahrleistungs- und Interventionsklagen vor. Einigen europaischen Rechtsordnungen ist diese Form der Drittbeteiligung fremd. Diese greifen auf das funktionell aquivalente Modell der Streitverkundung zuruck. Das Rechtsinstitut der Streitverkundung stellt einen Fremdkoerper im System der EuGVO dar und wird durch eine Ausnahmevorschrift behandelt. Durch diese Zweiteilung des europaischen Interventionsrechts entstehen Ungleichbehandlungen und Rechtsschutzlucken, welche im Rahmen dieser Arbeit untersucht und aufgeloest werden. Die Arbeit beleuchtet weiterhin die Entwicklung des europaischen Interventionsrechts.