Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Das Strafrecht bildet gegenwartige und zukunftige Interessen im Rahmen der Sterbehilfe nicht hinreichend ab und beschrankt das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben in paternalistischer Weise. Nicht erst seitdem das Bundesverfassungsgericht die geschaftsmassige Forderung der Selbsttotung nach 217 a.F. StGB am 26.02.2020 fur verfassungswidrig erklart hat, bedarf es einer Reform der strafrechtlichen Regelungen zur Sterbehilfe. Auf Grundlage einer verfassungsrechtlichen und rechtsphilosophischen Untersuchung unterbreitet diese Arbeit einen Reformvorschlag, der die Autonomie des Einzelnen in den Mittelpunkt stellt und die partielle Entkriminalisierung der Totung auf Verlangen nach 216 StGB beinhaltet.