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Beskrivelse
Die Volksrepublik hat immer noch kein kodifiziertes Strafrecht, obwohl bereits mehr denn zwei Dezennien seit der Machtubernahme durch die Kom- munisten im Jahre 1949 vergangen sind. Man begrundet das ideologisch: Wo- zu ein kodifiziertes Recht, wenn es doch, wie schon Marx vorausgesagt hat, absterben wird I? Ubrigens sieht man eine Bestatigung fur die Marxsche These in den Kommunen, deren Einfuhrung einen Ruckgang der Prozestreitigkei- ten im Lande zur Folge hatte 2. Auch wies man von offizieller Seite zur Be- grundung des "rechtlosen" Zustandes darauf hin, da das kodifizierte Recht auf den Proze der gesellschaftlichen Wandlung hemmend einwirke 3. I Vgl. Buxbaum, D. c., Preliminary Trends in the Development of the LegalInstitutions of Communist China and the Nature of Criminal Law, in: International and Comparative Law Quarterly, 1962, Vol. 11, S. 6. - David, R., Einfuhrung in die groen Rechtssysteme der Gegenwart, ubers. und bearb. v. Gunther Grassmann (Munchen-Berlin 1966), S. 166.