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Beskrivelse
In der offentlichen Diskussion des Umweltstrafrechts nimmt insbesondere die Strafbarkeit von Gewasserverunreinigungen breiten Raum ein. Bereits die Frage, ob das geltende Strafrecht ( 324 StGB) nur die behordliche Bewirtschaftung der Gewasser oder tatsachlich das okologische Gut -Gewasserreinheit- schutzt, wird kontrovers beantwortet. Im Zentrum der wissenschaftlichen Diskussion steht die Verwaltungsrechtsakzessorietat des Strafrechts, hier insbesondere die Bindung des Strafrechts an behordliche Genehmigungen. Der Verfasser zeigt auf, dass das in diesem Zusammenhang von der herrschenden Meinung oft berufene Argument -Einheit der Rechtsordnung- eine solche Bindung nur tragen kann, solange die Genehmigungsbehorde ihre verwaltungsrechtlichen Befugnisse nicht uberschreitet."