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Beskrivelse
Schwerpunkt der Untersuchung ist ein Vergleich des im deutschen Strafrecht entwickelten Organisationstaters, dem die mittelbare Taterschaft aufgrund der Organisationsherrschaft zugeschrieben wird, und der im georgischen Strafrecht gesetzlich normierten Figur des Organisators, die mit besonderer Gesellschaftsgefahrlichkeit begrundet wird. Diese Rechtsfigur gilt als gefahrlichste Beteiligungsform und wird als tatergleich sowie dem Organisationstater ahnlich beschrieben. Im Ergebnis bestatigt die Untersuchung die strafrechtsdogmatische Begrundung des Organisationstaters und kritisiert die Rechtsfigur des Organisators, die ein kunstlich geschaffenes politisches Instrument sei, der die strafrechtsdogmatische Grundlage fehle und die deshalb als Teilnahmeform abzuschaffen sei.