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Beskrivelse
Die Strafbarkeit des faktischen GmbH-Geschaftsfuhrers wird in der gerichtlichen Praxis langst anerkannt. Die Arbeit setzt sich mit dieser Rechtsprechung und dem ihr zustimmenden Schrifttum kritisch auseinander. Ausgehend von einer vergleichenden Betrachtung des faktischen Organs im Straf- und Gesellschaftsrecht werden alle bisher vertretenen Begrundungsansatze sowie kriminalpolitische Aspekte diskutiert. Die Arbeit zeigt auf, dass die Strafbarkeit von faktischen Organen mit dem geltenden Recht nicht vereinbar ist und gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG) verstosst. Die Haftungsausdehnung auf faktische Organe bedarf daher einer Gesetzesanderung. Das faktische Organ soll aus denselben Grunden haften, wie das bestellte Organ. In Anbetracht dieses normativen Gleichstellungsproblems wendet sich die Untersuchung dem Wesen der (Garanten-) Sonderdelikte zu und liefert dogmatisch fundierte und zugleich prazise Formulierungsvorschlage fur eine gesetzliche Regelung.