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Beskrivelse
Beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung legen die Betriebsparteien der Vereinbarung oft bestimmte Umstande oder Vorstellungen zugrunde, die zwar keine Aufnahme in den Wortlaut der Vereinbarung finden, aber deren Inhalt wesentlich beeinflussen. Verandern sich diese Umstande spater oder erweisen sich die Vorstellungen im Nachhinein als falsch, erlangt die Frage Bedeutung, ob die Betriebsvereinbarung nach den Grundsatzen der Stoerung der Geschaftsgrundlage gemass 313 BGB an die veranderten Bedingungen angepasst oder gekundigt werden kann. Ob und unter welchen Voraussetzungen 313 BGB auf Betriebsvereinbarungen Anwendung findet, untersucht diese Arbeit. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Vereinbarkeit der normativen Wirkung von Betriebsvereinbarungen mit den durch die Kodifizierung der Grundsatze der Geschaftsgrundlage zum 1.1.2002 herbeigefuhrten Neuerungen. Ausfuhrlich werden zudem die Fallgruppen der Stoerung der Geschaftsgrundlage von Betriebsvereinbarungen behandelt und die Durchsetzung der Rechtsfolgen untersucht. Abschliessend wird die UEbertragbarkeit der entwickelten Grundsatze auf Sozialplane eroertert.