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Beskrivelse
Die Entwicklung der Personengesellschaft zur Publikumspersonengesellschaft lasst sich auch fur die stille Gesellschaft nachvollziehen. Ausloser fur diese Entwicklung sind dieselben wirtschaftlichen und steuerlichen Grunde wie bei der Publikums-KG. Im Gesellschaftsrecht ergeben sich damit fur die stille Gesellschaft dieselben Probleme, die den Bundesgerichtshof zur Herausbildung eines Sonderrechts fur Publikumspersonengesellschaften veranlasst haben: Die Rechtsprechung hat deshalb fur die stille Gesellschaft in Teilbereichen ein eigenstandiges Sonderrecht entwickelt. Im ubrigen ist das fur andere Publikumspersonengesellschaften geltende Sonderrecht auch auf die stille Gesellschaft anzuwenden, soweit nicht deren Rechtsnatur als Innengesellschaft dem entgegensteht."