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Beskrivelse
Die steuerliche Anerkennung von Familienpersonengesellschaften knupft der Bundesfinanzhof in standiger Rechtsprechung an strenge Voraussetzungen. Ein Kriterium ist die zivilrechtliche Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrags. Durch diese restriktive Handhabung sollen Missbrauch und Steuerumgehungen vermieden werden. In der Arbeit wurde diese Judikatur auf ihre Rechtmassigkeit uberpruft. Die Rechtsprechung steht in einem auffalligen Widerspruch zum Gesellschaftsrecht, wo fehlerhafte, aber vollzogene Gesellschaften nach der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft wirksam sind. Sie lasst sich ferner nicht mit 41 Abs. 1 S. 1 AO vereinbaren, der die zivilrechtliche Wirksamkeit eines Vertrags steuerlich fur unbeachtlich erklart. Schliesslich verletzt die Rechtsprechung Grundrechte. So verstosst sie gegen den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG)."