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Beskrivelse
Der Autor betrachtet in rechtsvergleichender Weise die Rechtsstellung des Hinterlegers am Sammelbestand von Wertrechten und daruber hinaus von Wertpapieren nach deutschem und franzosischem Recht. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass es weder nach deutschem noch nach franzosischem Recht moglich ist, gutglaubig Eigentum an Sammelbestandsanteilen zu erwerben, und er zeigt auf, dass dies auch nicht erforderlich ist. Weiter beschreibt der Autor die Reform und das System der franzosischen Sammelverwaltung von Effekten, das auch fur Deutschland geeignet ist."