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Beskrivelse
Die Belehrung des rechtsuchenden Publikums gehort mit zu den wichtigsten Aufgaben des Notars im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege. Die Pflicht, die an einer notariellen Beurkundung Beteiligten uber die rechtliche Tragweite des Geschafts zu belehren, folgt aus 17 BeurkG. In zahlreichen Haftpflichtprozessen hat die Rechtsprechung im Laufe der Zeit die Anforderungen an den Notar beharrlich gesteigert und mit Hilfe der sogenannten "erweiterten Belehrungspflicht" weitergehende Amtspflichten statuiert. An dieser Rechtsprechung aussert der Autor Kritik und legt dar, dass ein richtiges Verstandnis des Umfangs der regelmassigen Belehrungspflicht ( 17 BeurkG) die in ihren Voraussetzungen nicht klar begrenzbare sogenannte erweiterte Belehrungspflicht entbehrlich macht. Neben einer umfassenden Darstellung der Belehrungspflichten beinhaltet die Arbeit eine kritische Analyse der nach Ansicht der Rechtsprechung zu belehrenden Personenkreises."