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Beskrivelse
Die Hansestadt Soest gilt in der rechtshistorischen Forschung als "Mutterstadt" fur mehr als 70 Tochter- und Enkelstadte im spatmittelalterlichen Westfalen. Dieser "Soester Stadtrechtsfamilie" spurt der Autor auf verschiedenen Ebenen nach: Er untersucht die Entstehung des Soester Rechts und zeichnet dessen Textstufen nach. Das Soester Stadtrecht vergleicht er mit den Rechten der vermeintlichen Tochter- und Enkelstadte: Hierbei zeigen sich wenige Gemeinsamkeiten, aber viele Unterschiede. Urteilsschelten und Rechtskonsultationen richteten die Stadte selten an den Soester Rat, und die stadtische Korrespondenz lasst nicht darauf schliessen, dass sich die Ratsherrn der Tochter- und Enkelstadte mit Soest rechtlich verbunden fuhlten. Somit ist Soest als Rechtsautoritat innerhalb der "Soester Stadtrechtsfamilie" nicht nachzuweisen; Bedeutung als Oberhof und Rechtszentrum besassen hingegen Lippstadt und Ruthen, die zu den Tochterstadten Soests gezahlt werden. Zum Abschluss beleuchtet der Autor die historiographischen Rahmenbedingungen, die zur Annahme einer "Soester Stadtrechtsfamilie" fuhrten.