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Beskrivelse
Zuletzt kam es offentlichkeitswirksam bei der Volkswagen AG im Zuge der Abgasaffare zu internen Untersuchungen. Die Leitung des Unternehmens hat dabei eine Pflicht zur Aufklarung von systematischem Fehlverhalten. Gegenuber ihrem Arbeitgeber sind die eigenen Mitarbeiter verpflichtet, umfanglich - auch selbstbelastende - Auskunfte uber Missstande zu geben. Im Strafverfahren haben Beschuldigte hingegen ein Schweigerecht. Werden die selbstbelastenden Ergebnisse interner Untersuchungen - wie ublich - im Wege der Kooperation an die Strafverfolgungsbehorden weitergegeben, kann dies zur Aushohlung der Selbstbelastungsfreiheit fuhren. Die Arbeit leistet einen Beitrag zur Diskussion um die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards bei internen Untersuchungen. Konkret: Mussen sich in Verdacht geratene Arbeitnehmer selbst belasten? Sind die selbstbelastenden Informationen im Strafverfahren verwertbar? Schaffen Amnestieprogramme eine taugliche Abhilfe?