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Beskrivelse
Unter Zuhilfenahme von Erkenntnissen aus den Grundlagenwissenschaften versucht die Arbeit durch eine Analyse des europäischen Primär- und Sekundärrechts sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einen einheitlichen Begriff der Sanktion für das Unionsrecht zu finden. Einen besonderen Schwerpunkt der Untersuchung bildet dabei das europäische Agrarrecht. Eine genaue Bestimmung des Sanktionsbegriffs steht bisher aus. Die Arbeit verfolgt dabei nicht nur das systematische Anliegen einheitlicher Begrifflichkeit. Vielmehr fungiert die Feststellung, dass in einer bestimmten Maßnahme eine Sanktion zu sehen ist, in der Rechtsprechung als Instrument, den Anwendungsbereich der Verteidigungsrechte zu eröffnen. Damit erfüllt die Begriffsbildung auch eine zentrale Aufgabe für das europäische Rechtsschutzsystem.