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Beskrivelse
Die Arbeitsgerichte entscheiden im Beschlussverfahren uber kollektiv-rechtliche Streitigkeiten (Schwerpunkt: Betriebsverfassungsrecht). Angesichts der Bedeutung dieser Verfahren ist wichtig, wie der entscheidungserhebliche Sachverhalt gesammelt wird. Das Arbeitsgerichtsgesetz legt in 83 Abs. 1 Satz 1 die gerichtliche Sachverhaltserforschung von Amts wegen fest. Die vorliegende Arbeit weist nach, dass diese Vorschrift ein gesetzgeberischer Fehlgriff war. Die Prozessbeteiligten sind seit der Gesetzesnovellierung 1979 weitestgehend berechtigt, uber den Verfahrensgegenstand frei zu verfugen. Dem entspricht es, ihnen regelmassig auch die Sachverhaltsermittlung zu uberlassen. Das wird durch die widerstreitenden Interessen sichergestellt. Nur so kann das Beschlussverfahren in angemessener Zeit beendet werden. Zudem wird der Betriebsfrieden besser gewahrt als bei obrigkeitlicher Sachverhaltsaufklarung. Das offentliche Interesse am Beschlussverfahren wird nicht beeintrachtigt."