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Beskrivelse
Das geltende Transplantationsgesetz regelt u.a. die Organentnahme bei lebenden und toten Organspendern. Postmortal entnommene Organe mussen von der Vermittlungsstelle Eurotransplant nach Regeln vermittelt werden, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen. Das Gesetz gibt fur die Vermittlung von Organen nur die beiden Kriterien der "Erfolgsaussicht" und "Dringlichkeit" vor. Im UEbrigen erlasst die Bundesarztekammer Richtlinien, deren Verfolgung vermuten lasst, dass der Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft eingehalten worden ist. Die Literatur sieht darin teilweise einen eindeutigen Verstoss gegen den Grundsatz des Parlamentsvorbehalts. Die Untersuchung gilt schwerpunktmassig der Bewertung der Rechtsnatur der Richtlinien und der Verfassungsmassigkeit der gesetzlichen Inpflichtnahme der Bundesarztekammer.