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Beskrivelse
Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich mit einer steuerstrafrechtlichen Norm, die bisher von Rechtsprechung und Literatur kaum beachtet wurde. Das Strafverfolgungshindernis des 371 Abs. 4 AO steht selbstandig neben der Selbstanzeige und gilt fur den Fall, dass Nacherklarungen gemass 153 AO abgegeben werden. Die Abgabe der Nacherklarung durch Pflichtige fuhrt dazu, dass Dritte, die sich sowohl hinsichtlich der Ursprungserklarung als auch wegen Unterlassen der Nacherklarung selbst bereits strafbar gemacht haben, von Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung frei werden (1. Hauptthese). Aufgrund der unterschiedlichen Negativvoraussetzungen der Fremd- im Vergleich zur Selbstanzeige konnen deren weiter gefassten Ausschlussgrunde durch eine manipulatorische Herbeifuhrung der Tatbestandsmerkmale des 371 Abs. 4 AO wirksam umgangen werden (2. Hauptthese)."