Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Nach der Konzeption des Burgerlichen Gesetzbuches und der einzelnen Landesstiftungsgesetze kommt den Destinataren eine rein passive Stellung zu. Sie sind lediglich Nutzniesser der Ertrage des Stiftungsvermogens. Die Stiftung hat anders als die Korperschaft keine Mitglieder, so dass den Destinataren keine mitgliedschaftlichen Rechte zustehen. Aufgabe dieser Arbeit ist es aufzuzeigen, dass die Destinatare gleichwohl nicht vollkommen rechtlos sind. Anhand der einzelnen Phasen, die die Stiftung wahrend ihrer Existenz durchlauft, werden den Destinataren zustehende Kontroll-, Leistungs- und Verwaltungsrechte nachgewiesen. Daran schliesst sich die Prufung an, wie die Destinatare sich gegen sie beeintrachtigende Massnahmen seitens der Stiftung oder der Aufsichtsbehorde zur Wehr setzen konnen."