Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Artikel 53 des Gesetzes Nr. 73-021 vom 20. Juli 1973 in der am 18. Juli 1980 ge?nderten und erg?nzten Fassung besagt, dass der kongolesische Staat der ausschlie liche, unver?u erliche und unverj?hrbare Eigent?mer des Bodens und des Untergrunds ist. Tats?chlich vergibt der kongolesische Staat sein Land ?ber seinen Privatbesitz an nat?rliche oder juristische Personen des Privatrechts und gibt ihnen die M?glichkeit, ihre Nutzungsrechte an den genannten Konzessionen mithilfe der Registrierungsurkunde nachzuweisen. Es ist jedoch festzustellen, dass heutzutage mehrere nat?rliche oder juristische Personen des Privatrechts die Registrierungsurkunde f?lschen. Dies f?hrt zu mehreren Konflikten in der Stadt Kinshasa. Angesichts dieser Situation f?hlten wir uns verpflichtet, in diesem Buch ?ber die Rechtssicherheit von Landkonzession?ren nachzudenken, um deren St?rkung vorzuschlagen.