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Beskrivelse
Gegenstand der Untersuchung ist die immer aktueller werdende Problematik des Rechtsschutzes der Tarifvertragsparteien gegen tarifwidrige Betriebsvereinbarungen. Der Vorrang tariflicher Regelungen vor solchen betriebsverfassungsrechtlicher Art ist in den 77 Abs. 3 und 87 Abs. 1 BetrVG geregelt. Die faktische Durchsetzung dieses Vorrangs erweist sich indessen als problematisch. Denn die vorhandenen und von der Rechtsprechung bislang anerkannten Rechtsschutzmoeglichkeiten sind zum Teil ganzlich ungeeignet oder jedenfalls luckenhaft und wenig effektiv. Dies betrifft insbesondere die Einwirkungsklage sowie die Verfahren nach 9 TVG und 23 BetrVG. Die Untersuchung zeigt, dass die darin liegende Rechtsschutzlucke mit der Verfassungsgarantie der Tarifautonomie nicht in Einklang zu bringen ist und schlagt als Loesung die Anerkennung des 77 Abs. 3 BetrVG als Schutzgesetz im Sinne des 823 Abs. 2 BGB vor.