Die Rechtsnatur der Sanktion. Grundrechtseingriff und die ihn legitimierenden Zwecke als Charakteristika der Rechtsnatur. Zur erforderlichen Differenzierung in einen formellen und einen materiellen Strafbegriff, veranschaulicht am Beispiel des §§ 56 ff StGB
- Rechtsnatur der Sanktionen des Strafgesetzbuches und ihr System im deutschen Strafrecht, insbes. die Verfassungswidrigkeit der Vermögensstrafe, die Verfassungsmäßigkeit des Erweiterten Verfalls sowie die Weitergeltung des Nettoprinzips für den Verfall