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Beskrivelse
Fur den Betriebsrat fehlt es in konstruktiver Hinsicht an einem privatrechtlichen Vorbild. Die Rechtsfolgen bei seiner Ubergehung werden bisher nach dem Gedanken des Arbeitnehmerschutzes bestimmt. Diese Arbeit will die in rechtssystematischer Hinsicht bestehenden Lucken in den Begrundungszusammenhangen schliessen. Zunachst werden Leistungsfahigkeit und Erkenntniswert einer rechtsdogmatischen Betrachtung erortert und das Erfordernis einer Harmonisierung von Arbeitsrecht und Zivilrecht betont. Nach einer Bestandsaufnahme des Problemstoffes wird dann die sogenannte Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung im Rahmen des 87 I BetrVG auf ein neues dogmatisches Fundament gestellt. Im Bereich der 99 ff. BetrVG wird der Grundsatz von Treu und Glauben zur Konfliktlosung herangezogen."